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Mahnspesen und Verzugszinsen

created Aug 5th, 07:40 by mna123456


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Mahnspesen sind eine einmalige Gebühr für das Mahnschreiben selbst. Verzugszinsen sind ein täglicher Zins, berechnet auf die offenen Betragstage.
Der Zins: Zins ist der Geldbetrag, mit dem ein Schuldner (Käufer) für geliehenes Kapital (Kredite jeglicher Art [Klarna, Universal, Bank etc...]) bezahlt.
 
Mahnspesen sind Gebühren, die eine Firma für den zusätzlichen administrativen Aufwand in Rechnung stellt,  wenn eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt wurde. Diese Spesen sind ein fixer Betrag und sind in den AGB geregelt, sie können für jede weitere Mahnung in Rechnung gestellt werden. Weiters dürfen die Mahnspesen nicht übermäßig hoch sein, sie müssen sich im Rahmen des gängigen Verwaltungsaufwandes halten.
 
Verzugszinsen sind die Zinsen die ein Schuldner (Verkäufer, Lieferant) verlangen kann, wenn die Zahlung nicht fristgerecht bezahlt wurde. In Österreich sind Verzugszinsen geregelt und sind ab dem ersten Tag des Verzuges schlagend. Diese sind im Unternehmensgesetzbuch (UGB) und dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt und orientieren sich am Basiszinssatz, dieser wird von der Österreichischen Nationalbank regelmäßig angepasst.
Die Verzugszinsen werden für jeden Tag, ab verspäteter Zahlung berechnet.

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